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Rösler will bessere Abstimmung der ambulanten und stationären Versorgung

Mit einem Versorgungsgesetz will Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler die Grenzen zwischen ambulantem und stationärem Sektor überwinden.

Das soll insbesondere über Änderungen bei der Bedarfsplanung erreicht werden, die nicht mehr zeitgemäß sei, erklärte Rösler beim Deutschen Krankenhaustag in Düsseldorf. „Spätestens hier wird man von bestehenden Strukturen und eingefahrenen Wegen abweichen müssen“, sagte der FDP-Politiker. Dabei gehe es um eine bessere Verzahnung, die aber keine Verschmelzung sein solle.
Für das geplante Versorgungsgesetz soll eventuell noch in diesem Jahr ein erster Entwurf vorgelegt werden. Bei der Bedarfsplanung soll künftig vor allem das Verhältnis von ambulant und stationär stärker berücksichtigt werden. Änderungen könnten sich dann auch beim Paragrafen 116b SGB V ergeben, der die Öffnung der Kliniken für spezialisierte ambulante Leistungen regelt. Dass der Paragraf 116b in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich umgesetzt werde, habe sich als nicht sehr hilfreich erwiesen, meinte Rösler.
Nach Ansicht der Bundesärztekammer darf sich ein Versorgungsgesetz nicht allein in der Reform der Bedarfsplanung erschöpfen. „Wenn wir für alle Patienten einen verlässlichen und chancengleichen Zugang zur gesundheitlichen Versorgung auf dem medizinisch angemessenen Niveau erhalten wollen, müssen wir dafür sorgen, dass die Rahmenbedingungen für die Beschäftigten im Gesundheitswesen wieder stimmen“, erklärte der Präsident der Bundesärztekammer Professor Jörg-Dietrich Hoppe.

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