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Köhler: KVen müssen überflüssige Praxen aufkaufen

Ein stärkeres Vorgehen gegen die Überversorgung in Städten und Ballungsgebieten fordern die Kassen von Gesundheitsminister Daniel Bahr und verlangen entsprechende Änderungen am Versorgungsgesetz. Schützenhilfe bekommen sie von der KBV: Andreas Köhler erneuerte gestern die Forderung, den Aufkauf von Praxen zur Pflicht für die KVen zu machen, wenn ein Arzt in einem überversorgten Gebiet seine Praxis abgeben wolle.

Es brauche eine klare gesetzliche Regelung, die die KVen verpflichte, überflüssige Arztsitze aufzukaufen und zu schließen, wenn der betreffende Arzt in den Ruhestand gehe, sagte Köhler in Berlin. „Wenn man das nicht zur Pflicht macht, wird das in den seltensten Fällen passieren", meint der KBV-Vorsitzende. Denn die Möglichkeit zum Aufkauf gebe es bereits, sie werde aber selten genutzt. Und wenn nicht dafür gesorgt werde, dass überflüssige Praxen an attraktiven Standorten verschwinden, „werden noch so hohe Honorare nicht reichen, mehr Mediziner aufs Land zu locken“.

Diesen Vorschlag habe die KBV bereits bei früheren Beratungen zum Versorgungsgesetz gemacht, betonte KBV-Sprecher Roland Stahl im Gespräch mit dem änd. Allerdings müsse dabei der Begriff der Überversorgung grundsätzlich hinterfragt werden, relativiert er. Es müsse im Einzelfall geprüft werden, welche Rolle die Praxis für die Versorgung spiele. Gerade Stadt-Praxen versorgten oft die Patienten des Umlandes mit. In den meisten Fällen gebe es keine Überversorgung. Wenn aber doch, sei es auch für den Arzt eine Chance, wenn die KV seine Praxis „zu marktüblichen Preisen“ aufkaufen müsse. Es gehe keinesfalls darum, jemandem etwas wegzunehmen oder den Arzt gar zu enteignen.