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Gesetzliche Krankenkassen: Ambulante ärztliche Behandlung steht vor Ausgabenausweitung

(ots) Erster Schritt der Strukturreform der ärztlichen Vergütung programmiert für 2009 Mehrausgaben für die Krankenkassen
(gemeinsame Presseerklärung - Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen)

Der "Erweiterte Bewertungsausschuss" hat heute die Vergütungsstruktur für die niedergelassenen Ärzte in Deutschland ab 2008 auf der Basis gesetzlicher Rahmenvorgaben neu geregelt.

Mit diesem heutigen Beschluss hat die gemeinsame Selbstverwaltung
von Ärzten und Krankenkassen den gesetzlichen Auftrag zu einer
Pauschalierung und Vereinfachung der ärztlichen Vergütung fristgerecht erfüllt.

Die heute getroffenen Entscheidungen bedeuten allerdings, dass die niedergelassenen Ärzte insgesamt eine um bis zu 10 % höhere
Punktmenge zugebilligt bekommen. Das führt in 2008 noch nicht zu einer starken Erhöhung der Kassenausgaben für ärztliche Behandlung, weil im Jahr 2008 letztmals ein gesetzlich vorgeschriebenes Honorarbudget die Ausgabensteigerungen begrenzt. Eine
Ausgabenausweitung wird jedoch für 2009 programmiert, wenn die ärztlichen Honorare neu berechnet werden. Die Neuregelungen zur Vergütungsstruktur der Ärzte unter dem Titel "Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM) weisen jeder ärztlichen Leistung eine an dem Arbeitsaufwand des Arztes und den Kosten der Praxis orientierte
Punktzahl zu. In einem zweiten Schritt wird bisher der Wert des einzelnen Punktes ermittelt. Er betrug zuletzt im Durchschnitt bundesweit 3,7 Cent. Die Kassenausgaben für die ambulante ärztliche Behandlung betrugen 2006 insgesamt rd. 26 Milliarden Euro. Das
durchschnittliche Einkommen des niedergelassenen Arztes vor Steuern
aus der Behandlung von Kassen- und Privatpatienten betrug 126.000
EUR.

Die KBV hatte Höherbewertungen der Leistungen im Umfang von insgesamt über 36 v.H. gefordert und dies mit der Mehrwertsteuererhöhung, höheren Vergütungen der Krankenhausärzte,
einer verringerten ärztlichen Produktivität und dem kalkulatorischen
Ansatz einer zusätzlichen Arzthelferin je Praxis begründet. Die Spitzenverbände der Krankenkassen hatten diesen Antrag als nicht
ausreichend begründet bzw. teilweise fehlerhaft zurückgewiesen und
Gegenanträge zur angemessenen Bewertung von Leistungen gestellt. Mit
ihren Forderungen hat sich die Kassenseite am Ende nur teilweise
durchsetzen können.

Die Punktzahlvermehrung in einer Größenordnung von bis zu 10 %
macht nun für 2008 unter den gesetzlichen Bedingungen des
Honorarbudgets eine Absenkung des Punktwertes in gleichem Ausmaß
erforderlich. Ausgabensteigernd wirkt in 2008 daher zunächst die Erhöhung der Punktzahlen zum Beispiel bei Impfleistungen, die außerhalb des Honorarbudgets zusätzlich vergütet werden.

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