Massive Kritik an geplantem Verhandlungsmonopol für HausärzteDie Absicht der Bayerischen Staatsregierung, für die hausarztzentrierte Versorgung ein Verhandlungsmonopol einführen zu wollen, ist bei zahlreichen berufs- und standespolitischen Organisationen auf heftige Kritik gestoßen.Nach einer Absprache zwischen führenden CSU-Politikern und dem Bayerischen Hausärzteverband soll der Paragraf 73b SGB V zur hausarztzentrierten Versorgung so geändert werden, dass als Vertragspartner der Krankenkassen nur noch eine Gemeinschaft von Hausärzten in Frage kommt, in der mehr als 50 Prozent der Allgemeinärzte eines Bundeslandes organisiert sind. Hausärztlich tätige Internisten, die aufgrund ihrer besonderen Weiterbildung einen anderen therapeutischen Ansatz als Allgemeinärzte haben, würden damit ebenso ausgegrenzt wie Kinder- und Jugendärzte, kritisierte der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI). Kritik äußerten auch die Ersatzkassen. Mit der angestrebten Gesetzänderung würde das Verhandlungsmandat von den Kassenärztlichen Vereinigungen auf die Hausärzteverbände übergehen, erklärte Thomas Ballast, Vorstandsvorsitzender der Ersatzkassenverbände. Damit würde de facto ein neues Monopol geschaffen. Der Gesetzgeber, der eigentlich mehr Wettbewerb wolle, würde damit sein eigenes Gesetz aushöhlen, meinte Ballast. Empört reagierte die Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände (GFB) in Bayern. Die existenziellen Honorarverluste der Versorgerfachärzte, die eine flächendeckende Versorgung gewährleisten, würden von der Staatsregierung seit Jahren ignoriert. Sollte die Gesetzänderung tatsächlich wie angekündigt kommen, drohe ein Versorgungschaos, so die GFB Bayern. |




