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Kritik an Köhler-Vertrag: Zu hohes Gehalt, zu hohe Versorgungsleistungen, zu viele Versicherungen

„Gieriger Raffke-Laden“ (Stuttgarter Zeitung“) oder „Beutegemeinschaft“ (Hannoversche Allgemeine Zeitung): Zahlreiche Zeitungen beschäftigen sich heute mit dem Streit zwischen KBV und Gesundheitsministerium – und die Ärztefunktionäre kommen dabei nicht gut weg. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ weist zudem auf weitere Details der Verträge hin, die nach Ansicht des BMG geändert werden müssten. Der Gestaltungsspielraum der KBV sei "eindeutig überschritten", zitiert die Zeitung aus dem BMG-Schreiben an die Vertreterversammlung.

Demzufolge moniert das Ministerium nicht nur das aktuelle Gehalt, sondern auch weitere Versorgungsleistungen. KBV-Chef Andreas Köhler komme damit auf ein Versorgungsniveau im Ruhestand von 91 Prozent. Das sei weder üblich noch berechtigt. Bahr fordere einen „spürbaren Abstand zwischen Vergütungs- und Versorgungsleistungen“. Der Vertrag müsse geändert werden.

Der Zeitung zufolge wird auch ein Vertragspassung bemängelt, nach dem ein KBV-Vorstand Gehalt auch dann beziehen soll, wenn er "seines Amtes enthoben oder aus seinem Amt entfernt wurde“. Zudem würden den KV-Chefs diverse Versicherungen gezahlt. Die „FAZ“: zählt auf: „Darunter eine Unfallversicherung, die finanzielle Folgen von Unfällen des täglichen Lebens abdecke, eine Vermögensschadens-Haftpflicht, deren Prämien, anders als im Aktiengesetz festgelegt, ganz von der KBV übernommen würden sowie eine Rechtsschutzversicherung, die den Vorstand vor Klagen seines Arbeitgebers schütze.“ Vor allem letzteres halte das Haus Bahr für rechtswidrig.

Berichten zufolge hat es bereits drei aufsichtsrechtliche Gespräche zwischen BMG und KBV zu dem Thema gegeben. Jetzt sei Bahr offensichtlich der Geduldsfaden gerissen.Wie berichtet, hat er die KBV per aufsichtsrechtlichem Bescheid aufgefordert, bis zum 9. März die Verträge nachzubessern. Tut sie dies nicht, kann Bahr einen entsprechenden Verpflichtungsbescheid erlassen. Gegen diesen könnte die KBV klagen.

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