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Kassen wollen Steuergelder für die Prävention

Für die Bekämpfung großer Volkskrankheiten wie Herz-Kreislaufbeschwerden, Diabetes oder Rückenschmerzen soll künftig eine neue nationale Stiftung „Gesundheitsförderung und gesundheitliche Prävention“ zuständig sein.

Zur Finanzierung der Stiftung sollen die Sozialversicherungen jährlich bis zu 379 Millionen Euro in einen Topf einzahlen. Allein 250 Millionen Euro sollen die gesetzlichen Krankenkassen aufbringen und auch die private Krankenversicherung soll sich an den Kosten der Stiftung beteiligen. Das sehen die Eckpunkte eines Präventionsgesetzes vor, das Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt jetzt erneut in den Bundestag einbringen will. Die Stiftung soll Präventionsziele entwickeln, verbindliche Qualitätsstandards einführen, Kampagnen organisieren und Modellvorhaben durchführen.
Mit einem ähnlichen Entwurf für ein Präventionsgesetz, den die damalige rot-grüne Bundesregierung und der Bundestag schon beschlossen hatte, war Schmidt Mitte 2005 am unionsdominierten Bundesrat gescheitert. Umstritten war seinerzeit die Finanzierung der Stiftung. Auch diesmal lehnen die Krankenkassen das von Schmidt vorgeschlagene Finanzierungsmodell ab. Es könne nicht sein, dass die Bundesregierung Prävention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe definiere, die öffentliche Hand dann aber aus der Verantwortung entlassen werde. Bund, Länder und Gemeinden müssten sich finanziell stärker an der Prävention beteiligen. Außerdem führe die geplante Stiftung zu unnötiger Bürokratie, kritisierten die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen.

Gesundheitspolitik