20.02.2007
Bald jede Menge Wahltarife
Nach Verabschiedung der Gesundheitsreform im Bundesrat kann das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz nun am 1. April in Kraft treten.
Die gesetzlichen Krankenkassen, die die Reform nach wie vor heftig kritisieren, stellen sich inzwischen auf die neue Situation ein. In den nächsten Wochen wollen sie mit zahlreichen neuen Wahltarifen auf den Markt kommen. Wie zu erfahren war, sollen einzelne Kassen bis zu 15 verschiedene Tarife im Angebot haben. Nach dem Gesetz müssen alle Kassen für die integrierte Versorgung oder für DMPs künftig Wahltarife anbieten. Versicherte, die sich in ein DMP einschreiben, können dafür von der Kasse sogar eine Prämienzahlung bekommen. Darüber hinaus können die Kassen ihren Mitgliedern aber auch Tarife mit Kostenerstattung, Selbstbehalt, Beitragsrückerstattung oder auch Bonus-Programme offerieren. So können in Tarifen mit Kostenerstattung bei entsprechend höheren Prämien auch höhere Erstattungen enthalten sein, als die gesetzliche Krankenversicherung im Normalfall bezahlt. Wahltarife können die Kassen auch für Arzneimittel anbieten, die nicht Bestandteil der Regelversorgung sind. Versicherte, die sich für einen dieser Wahltarife entscheiden, sind mindestens drei Jahre gebunden.




