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25.02.2007

Noch Unklarheiten bei angestellten Ärzten in der Praxis

Das Interessanteste am neuen Vertragsarztrecht ist für die Kollegen offenbar die Möglichkeit, in der Praxis einen Arzt, eventuell auch in Teilzeit, anstellen zu können. Das zeigen jedenfalls Informationsveranstaltungen der Kassenärztlichen Vereinigungen.
Das Interesse ist groß: In Hamburg hat sich bereits jeder dritte Vertragsarzt bei einer der KV-eigenen Veranstaltun-gen zum Vertragsarztrechtsänderungs-gesetz (VÄndG), das am 1. Januar in Kraft getreten ist, über die neuen Möglichkeiten der Praxisgestaltung informiert. Der stellvertretende Vorsitzende der KV Hamburg, Walter Plassmann, rief die Vertragsärzte auf, sich mit den neuen Möglichkeiten vertraut zu machen und unter strategischen Überlegungen zu prüfen, ob und wie diese genutzt werden können. Von Beratern solle man sich dabei aber keinesfalls drängeln lassen, zumal für das neue Gesetz noch eine Reihe untergesetzlicher Normen durch die Selbstverwaltung zur Anstellung von Ärzten in der Praxis getroffen werden müssen. Was vielfach auch nicht bekannt sei, so Plassmann: Die Genehmigung zur Anstellung ist an den jeweiligen Arbeitnehmer, also an den angestellten Arzt, und nicht an den Praxisinhaber als Arbeitgeber gebunden.